Europa
Europa (altgriechisch Εὐρώπη, Eurṓpē) ist ein Erdteil, der sich über das westliche Fünftel der eurasischen Landmasse erstreckt. Obwohl es geographisch gesehen ein Subkontinent ist, der mit Asien zusammen den Kontinent Eurasien bildet, wird es historisch und kulturell begründet meist als eigenständiger Kontinent betrachtet. Dies verweist darauf, dass sich der Begriff „Europa“ nicht in der geographischen Definition erschöpft, sondern sich auch auf historische, kulturelle, politische, wirtschaftliche, rechtliche, ideelle und identitäre Aspekte bezieht.
Die Einwohner Europas werden als Europäer bezeichnet. Mit über 700 Millionen Einwohnern gehört Europa zu den dichter besiedelten Teilen der Erde. Die nach Einwohnern größten Staaten Europas sind Russland (mit großem Flächenanteil in Asien), Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich, Italien, Spanien, die Ukraine und Polen. Europa ist stark urbanisiert, besonders im Bereich der Hauptstädte und der Megalopolis „Blaue Banane“. Bedeutende politische Bündnisse Europas sind vor allem der Europarat und die Europäische Union.
Die Europäische Union ist eine einzigartige wirtschaftliche und politische Vereinigung von 28 europäischen Ländern, die zusammen einen großen Teil des europäischen Kontinents ausmachen.
Die EU hat ihren Ursprung in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Alles begann mit der Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Dahinter stand die Idee, dass Länder, die Handel miteinander treiben, sich wirtschaftlich verflechten und daher kriegerische Auseinandersetzungen eher vermeiden.
Das Ergebnis war 1958 die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und eine wachsende wirtschaftliche Zusammenarbeit, ursprünglich zwischen sechs Ländern, nämlich Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden. Seither wurde ein riesiger Binnenmarkt geschaffen, dessen Weiterentwicklung hin zur Entfaltung seines vollen Potenzials anhält.
Von wirtschaftlicher zu politischer Union
Was als reine Wirtschaftsgemeinschaft begonnen hatte, ist nun zu einer Organisation geworden, die vom Klimawandel über Umweltschutz und Gesundheit bis hin zu Außenbeziehungen und Sicherheit, Justiz und Migration zahlreiche Politikfelder abdeckt. Diesem Wandel wurde 1993 durch Umbenennung der EWG in Europäische Union (EU) Rechnung getragen.
Die EU beruht auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Ihr gesamtes Handeln stützt sich auf freiwillig und demokratisch von allen Mitgliedstaaten vereinbarte Verträge.
Ferner gilt in der EU der Grundsatz der repräsentativen Demokratie: Die Bürgerinnen und Bürger sind auf Unionsebene direkt im Europäischen Parlament vertreten, die Mitgliedstaaten im Europäischen Rat und im Rat der Europäischen Union.
Mobilität, Wachstum, Stabilität und gemeinsame Währung
Zu den Errungenschaften der EU gehören mehr als ein halbes Jahrhundert Frieden, Stabilität und Wohlstand, ihr Beitrag zur Steigerung des Lebensstandards und die Einführung einer einheitlichen europäischen Währung – des Euro. 2012 wurde die EU für ihren Einsatz für Frieden, Versöhnung, Demokratie und Menschenrechte in Europa mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.
Da die Grenzkontrollen zwischen EU-Ländern abgeschafft wurden, genießen die Menschen im größten Teil des Kontinents Reisefreiheit. Gleichzeitig ist das Leben, Arbeiten und Reisen im europäischen Ausland viel einfacher geworden.
Der gemeinsame Markt oder „Binnenmarkt“ ist der wichtigste Wirtschaftsmotor der EU, der den weitgehend freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital sowie die Freizügigkeit der Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Ein weiteres zentrales Ziel besteht darin, dieses wertvolle Gut weiterzuentwickeln, um sicherzustellen, dass alle Europäerinnen und Europäer den größten Nutzen daraus ziehen können.
Menschenrechte und Gleichstellung
Eines der Hauptziele der EU ist es, die Menschenrechte sowohl innerhalb ihrer Grenzen als auch weltweit zu fördern. Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte – dies sind die Grundwerte der EU. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009 sind alle diese von der EU garantierten Rechte in der Charta der Grundrechte verankert. Die Institutionen der EU, „Organe“ genannt, sind zur Achtung dieser Rechte verpflichtet, und die Regierungen der EU-Länder müssen sie bei der Anwendung des EU-Rechts einhalten.
Transparente und demokratische Institutionen
Die auf 28 Mitgliedstaaten erweiterte EU ist weiterhin bestrebt, ihre Organe noch transparenter und demokratischer zu machen. Das direkt gewählte Europäische Parlament erhielt zusätzliche Befugnisse, und die Rolle der Seite an Seite mit den EU-Organen arbeitenden nationalen Parlamente wurde gestärkt. Gleichzeitig stehen den europäischen Bürgerinnen und Bürgern immer mehr Wege zur Teilnahme am politischen Prozess offen.