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Visum und Einreise - Afrosiab travel

INFORMATIONEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE

EINE EINREISE OHNE VISUM IST MÖGLICH

Visum
Seit 15. Januar 2019 benötigen deutsche Staatsangehörige für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum mehr. 
Für Bürger der Australischen Union, der Österreichischen Republik, der Argentinischen Republik, Bosnien und Herzegowinas, des Vatikans, des Großherzogtums Luxemburg, Ungarns, des Staates Brunei Darussalam, der Griechischen Republik, Israels, Indonesiens, Island, Italienische Republik, Kanada, Fürstentum Andorra, Liechtenstein, Fürstentum Monaco, Königreich Belgien, Königreich Dänemark, Königreich Spanien, Königreich Niederlande, Königreich Norwegen, Königreich Schweden, Republik von Lettland, der Republik Litauen, Malaysia, der Mongolei, Neuseeland, Portugal, der Republik Bulgarien, der Republik Zypern, der Republik Korea, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik San Marino, der Republik Serbien, der Republik Singapur Slowenien, Republik Kroatien, Republik Chile, Rumänien, Slowakische Republik, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Republik Türkei, Föderative Republik Brasilien, Bundesrepublik Deutschland, Finnland Republik, Französische Republik, Montenegro, Tschechische Republik, Schweiz, Republik Estland, Japan. und Irlands wird eine visumfreie Regelung für einen Zeitraum von 30 Tagen eingeführt. 

Eine Visumserteilung am Flughafen Taschkent ist bei der Einreise nur im Ausnahmefall bei denjenigen Reisenden möglich, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem Usbekistan keine Auslandsvertretung unterhält.

Für die Republik Usbekistan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land touristisch zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Privatvisum berechtigen den Antragsteller dazu, Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Transitvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Usbekistan zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Es berechtigt den Antragsteller nicht, sich in Usbekistan touristisch aufzuhalten. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.

INFORMATIONEN FÜR NICHT DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE *

Für folgende Nationalitäten ist die Visabeantragung in Usbekistan vereinfacht möglich:

  • Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Lettland, Österreich, Schweiz, Spanien

Alle anderen Staatsangehörigen benötigen Viumsunterstützung vom usbekischen Aussenministerium.

INFORMATIONEN ZUM TRANSITVISUM

Zur Beantragung eines Transitvisums für Usbekistan muss ein Visum des Ziellandes bereits im Reisepass eingetragen sein. Transitreisende mit dem Pkw, dem Bus oder LKW müssen innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise Usbekistan verlassen.

ZUSATZINFORMATIONEN FÜR TRANSITREISENDE

Folgende Dokumente müssen bei einer Transitreise über den Landweg eingereicht werden:

  • Visum des Ziellandes bereits im Reisepass eingetragen
  • Kopien von Durchfahrtsunterlagen der nachfolgenden Staaten mit bestätigtem Datum
  • Internationaler Führerschein
  • Bestätigung über technisch einwandfreien Zustand des Fahrzeuges (z.B. letzter TÜV-Bericht)
  • Für LKWs: Unterlagen zur transportierten Ware und deren Bestimmungsort

*Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.

INFORMATIONEN ZUM PRIVATVISUM

Das Privatvisum berechtigt zu einem Aufenthalt je nach Beantragung von bis zu maximal 30 Tagen.

Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.