Visa Unterstützung für Usbekistan
Usbekistan Visa Unterstützung
Einladungsschreiben und Visa Unterstützung für Usbekistan.
Alle Touristen, die in Usbekistan ankommen, müssen ein gültiges Visum ausser (Siehe unten)* und Reisedokumente haben.
Nach der Gesetzgebung der Republik Usbekistan dürfen ausländische Staatsangehörige und Staatenlose nur mit einem Einreisevisum nach Usbekistan einreisen oder das Gebiet durchqueren. Ausländische Staatsbürger und Staatenlose können bei den diplomatischen Vertretungen und konsularischen Vertretungen der Republik Usbekistan im Ausland Visa auf der Grundlage der Visaunterstützung (Bestätigung des Außenministeriums der Republik Usbekistan) erhalten.
Die Visaunterstützung wird auf Antrag der einladenden Organisation, Firma und Personen erteilt, die ihren ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz in Usbekistan haben und beim Außenministerium der Republik Usbekistan eingereicht wurden.
Visum
Seit 15. Januar 2019 benötigen deutsche Staatsangehörige für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum mehr. Nach Informationen der usbekischen Botschaft in Berlin gilt dies unabhängig vom Reisezweck. Für einen längeren Aufenthalt muss bei der zuständigen usbekischen Auslandsvertretung ein Visum beantragt werden.
Eine Visumserteilung am Flughafen Taschkent ist bei der Einreise nur im Ausnahmefall bei denjenigen Reisenden möglich, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem Usbekistan keine Auslandsvertretung unterhält.
Es wird dringend empfohlen, den visierten Pass hinsichtlich der korrekten Visakategorie und der Zahl der möglichen Einreisen zu überprüfen, da es nicht möglich ist, das Visum nachträglich in Usbekistan zu ändern.
Bereits minimale Überschreitungen gültiger Visa ohne rechtzeitige Verlängerung in Form eines Ausreisevisums können zur Einbehaltung des Reisepasses unter erheblichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und zur Ausweisung führen. Im Regelfall wird eine hohe Geldstrafe verhängt, und es muss mit einem Verbot der erneuten Einreise gerechnet werden.
Liste der erforderlichen Dokumente, um Ausländer von Organisationen und Unternehmen einzuladen:
- Visumantrag auf Kopfschreiben von Organisationen und Unternehmen;
- E-Form der Website evisa.mfa.uz;
- Kopien der Pässe der eingeladenen Person, des Leiters der Organisation, der befugten Person der Organisation, die Dokumente einzureichen;
- Kopien von Dokumenten der Organisation (Lizenz, Zertifikat usw.);
- Kopien von Aufträgen an den Leiter und die befugte Person;
- Kopie der Vollmacht für die befugte Person;
- Für das Einreisevisum am Flughafen "Taschkent" sollten Kopien der Tickets zur Verfügung gestellt werden;
- Arbeitsbescheinigung der eingeladenen Person.
Liste der erforderlichen Dokumente, um Ausländer nach Personen einzuladen:
- Visumantragsformular;
- E-Form der Website evisa.mfa.uz;
- Kopien der Pässe der eingeladenen und der einladenden Person;
- Eine originelle Einladung der Behörden für innere Angelegenheiten Usbekistans;
- Kopien von Dokumenten, die die Beziehung zwischen der eingeladenen und der einladenden Person bestätigen;
- Für das Einreisevisum am Flughafen "Taschkent" sollten Kopien der Tickets zur Verfügung gestellt werden.
Die Bearbeitung des Visumantrags dauert bis zu 10 Werktage, wenn die Dokumente aufgrund der festgelegten Bestellung eingereicht wurden.
Zur Beantragung des Visums müssen ausländische Staatsbürger und Staatenlose der diplomatischen Vertretung oder konsularischen Vertretung Usbekistans im Ausland folgende Unterlagen vorlegen:
Reisepass oder Dokument eines Staatenlosen, dessen Ablaufdatum die Gültigkeitsdauer des Visums von mindestens 3 Monaten überschreiten muss;
- - 2 Kopien des ordnungsgemäß ausgefüllten Visumantragsformulars;
- - 2 farbige Passfotos.
Für ein Transitvisum müssen ausländische Staatsbürger und Staatenlose zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten ein Visum des Endbestimmungslandes und Reisedokumente mit bestätigtem Abreisedatum aus Usbekistan besitzen. In diesem Fall dauert die Bearbeitung des Visumantrags 3 Werktage.
Ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die aus Ländern kommen, in denen es keine diplomatische Vertretung oder konsularische Vertretung der Republik Usbekistan gibt, können bei ihrer Ankunft in der Visaabteilung des Außenministeriums der Republik Usbekistan am internationalen Flughafen Taschkent ein Visum beantragen. In diesem Fall muss die einladende natürliche oder juristische Person in Usbekistan rechtzeitig beim Außenministerium der Republik Usbekistan einen Antrag stellen, eine Visumbestätigung (Stempel) der Visaabteilung der Konsularabteilung erhalten und an die eingeladene Person weiterleiten Person. Diese Bestätigung sollte von der eingeladenen Person beim Kauf eines Flugtickets und bei der Passkontrolle vorgelegt werden. Das Visum wird auf der Grundlage der Ankunft in der Visaabteilung des Außenministeriums der Republik Usbekistan am internationalen Flughafen Taschkent ausgestellt .
In den Rechtsvorschriften der Republik Usbekistan sind die folgenden Konsulargebühren für die Erteilung von Visa festgelegt:
a) Für Visa für die einmalige Einreise:
· Bis zu 7 Tagen - $ 40;
· Bis zu 15 Tagen - $ 50;
· Bis zu 30 Tagen - 60 US-Dollar;
· Bis zu 3 Monaten - $ 80;
· Bis zu 6 Monaten - 120 USD;
· Bis zu 1 Jahr - 160 USD.
Hinweis: Für jede weitere Teilnahme erhöht sich die Gebühr um 10 USD.
b) Für Mehrfachvisa:
· Bis zu 6 Monaten - 150 USD;
· Bis zu 1 Jahr - 250 USD.
c) Für Transitvisa:
· Bis zu 72 Stunden - 40 US-Dollar;
· Transitvisum für die doppelte Einreise - 50 USD.
d) Für Gruppenvisa (Gruppen müssen aus mehr als 5 Personen ohne Kinder unter 16 Jahren bestehen):
· Bis zu 15 Tagen - 15 USD pro Person;
· Bis zu 30 Tage - 25 USD pro Person.
Mit Ausnahme dieser Gebühren werden auch die Gebühren für die Erstattung der tatsächlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Erteilung des Visums (Verwaltungsgebühren) gezahlt. Die Höhe dieser Gebühren hängt vom Ort der Visaerteilung ab (unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers).
Hinweis: Für die Bürger der Länder, die entsprechende bilaterale Abkommen mit Usbekistan geschlossen haben, kann ein anderes Verfahren für die Erteilung von Einreisevisa angewendet werden.
Visa-Vorschfiften für einige Länder
1. Mit Kirgisistan (bis zu 60 Tagen), Tadschikistan (bis zu 30 Tagen), Aserbaidschan, Armenien, Weißrussland, Georgien, Kasachstan, Moldau, Russland und der Ukraine wurde ein bilaterales visumfreies Regime eingeführt.
2. Für Bürger der Australischen Union, der Österreichischen Republik, der Argentinischen Republik, Bosnien und Herzegowinas, des Vatikans, des Großherzogtums Luxemburg, Ungarns, des Staates Brunei Darussalam, der Griechischen Republik, Israels, Indonesiens, Island, Italienische Republik, Kanada, Fürstentum Andorra, Liechtenstein, Fürstentum Monaco, Königreich Belgien, Königreich Dänemark, Königreich Spanien, Königreich Niederlande, Königreich Norwegen, Königreich Schweden, Republik von Lettland, der Republik Litauen, Malaysia, der Mongolei, Neuseeland, Portugal, der Republik Bulgarien, der Republik Zypern, der Republik Korea, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik San Marino, der Republik Serbien, der Republik Singapur Slowenien, Republik Kroatien, Republik Chile, Rumänien, Slowakische Republik, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Republik Türkei, Föderative Republik Brasilien, Bundesrepublik Deutschland, Finnland Republik, Französische Republik, Montenegro, Tschechische Republik, Schweiz, Republik Estland, Japan. und Irlands wird eine visumfreie Regelung für einen Zeitraum von 30 Tagen eingeführt.
Das Visumfreiheitssystem gilt für Staatsangehörige dieser Länder, die Inhaber von Pässen aller Kategorien (Diplomaten-, Dienst- und Zivilpässe) sind, die planen, die Republik Usbekistan für bis zu 30 Tage zu besuchen, unabhängig vom Zweck ihrer Reise. Um in das Land einreisen zu können, muss eine Person über einen gültigen nationalen Pass oder ein anderes Ersatzdokument verfügen, das für Reisen ins Ausland verwendet wird.
Die visumfreie Regelung gilt nicht für Staatenlose, die ihren ständigen Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieser Länder haben.
Dementsprechend gilt die visumfreie Regelung 30 Tage ab dem Datum der Einreise nach Usbekistan. Vor Ablauf der 30-tägigen visumfreien Aufenthaltsdauer muss ein ausländischer Staatsbürger die Republik Usbekistan verlassen. Das Überschreiten des 30-tägigen visumfreien Aufenthalts wird als Verstoß gegen die Aufenthaltsregeln ausländischer Staatsbürger in der Republik Usbekistan anerkannt.
Wenn ein ausländischer Staatsbürger länger als 30 Tage in Usbekistan bleiben muss, muss er dementsprechend ein Einreisevisum für die Republik Usbekistan gemäß dem festgelegten Verfahren beantragen, das dem Zweck seiner Reise entspricht.
3. Visafreie Einreise in die Republik Usbekistan für ausländische Staatsangehörige bis 16 Jahre mit biometrischem Reisedokument. In diesem Fall müssen sie von gesetzlichen Vertretern begleitet werden und können sich für die Dauer des Visums der Begleitperson in Usbekistan aufhalten, jedoch nicht länger als neunzig Tage nach dem Datum der Einreise in das Land.
4. Mit China, Ungarn, Tadschikistan und Turkmenistan (bis zu 30 Tage), Vietnam und der Republik Korea (bis zu 60 Tage), Brasilien, Lettland, Polen, Rumänien, Singapur, der Slowakei und Estland wird eine Regelung ohne Visum eingeführt , Kuwait und die Türkei (bis zu 90 Tage). Staatsangehörige dieser Länder, die im Besitz eines Diplomatenpasses sind und als Mitarbeiter von diplomatischen Vertretungen oder Konsulaten ihres Landes im Hoheitsgebiet Usbekistans zugelassen sind, sowie deren Familienangehörige haben das Recht, während des gesamten Zeitraums von 12 Monaten ohne Visum einzureisen und zu bleiben Arbeit.
5. Einführung des Systems zur Erteilung elektronischer Einreisevisa für ausländische Staatsbürger (e-visa.gov.uz), das das Verfahren zur Erteilung von Visa vereinfacht hat (Liste der Länder in Anhang 1);
Ab dem 15. März 2019 wurde ein neues System für elektronische Einreisevisa mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen eingeführt:
- doppelte Einreise mit einer Konsulargebühr von 35 USD;
- Mehrfachnennung mit einer Konsulargebühr von 50 USD.
6. Einführung eines neuen visumfreien Kurzzeittransits in die Republik Usbekistan für einen Zeitraum von fünf Tagen für Staatsangehörige mehrerer Länder (Liste der Länder in Anhang 2). In diesem Fall müssen die Ausländer die internationalen Flughäfen Usbekistans passieren und dem Grenzbeamten nachweisen, dass sie ein Flugticket der nationalen Fluggesellschaft „Uzbekistan Airways“ in ein Drittland besitzen. Dieses Verfahren gilt für Transitpassagiere, die die Sehenswürdigkeiten von Usbekistan erkunden möchten.
7. Usbekistan und Japan stellen Visa ohne Konsulargebühren auf gegenseitiger Basis aus
Anhang 1.
Die Liste der Länder, deren Bürger ein vereinfachtes Verfahren für die Ausstellung von Touristenvisa in Anspruch nehmen können, finden Sie unter „e-visa.gov.uz“.
1. Albanien 2. Algerien 3. Angola 4. Antigua und Barbuda 5. Bahamas 6. Bahrain 7. Bangladesch 8. Barbados 9. Belize 10. Bolivien 11. Butan 12. Kambodscha 13. Kamerun 14. Kap Verde 15. China 16. Kolumbien 17. Commonwealth von Dominica 18. Costa Rica 19. Elfenbeinküste 20. Kuba 21. Dominicana 22. Ecuador 23. Ägypten 24. El Salvador 25. Fidschi 26. Gabun 27. Ghana 28. Grenada 29. Guatemala 30. Guyana 31. Honduras 32. Indien 33. Jamaika 34. Jordanien 35. Kiribati 36. Korea, Republik 37. Kuwait 38. Laos |
39. Libanon 40. Mazedonien 41. Malediven 42. Marshallinseln 43. Mauritius 44. Mexiko 45. Mikronesien 46. Marokko 47. Nauru 48. Nepal 49. Nicaragua 50. Oman 51. Palau 52. Panama 53. Paraguay 54. Peru 55. Philippinen 56. Katar 57. St. Kitts und Nevis 58. St. Lucia 59. St. Vincent und die Grenadinen 60. Samoa 61. Saudi-Arabien 62. Senegal 63. Seychellen 64. Salomonen 65. Sri Lanka 66. Suriname 67. Thailand 68. Tonga 69. Trinidad und Tobago 70. Tunesien 71. Vereinigte Arabische Emirate 72. Uruguay 73. USA 74. Vanuatu 75. Venezuela 76. Vietnam |
Hinweis: Falls erforderlich, kann das Außenministerium der Republik Usbekistan für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen Beschränkungen für die Erteilung eines elektronischen Einreisevisums für ausländische Staatsbürger festlegen.
Anhang 2.
Die Liste der Länder, deren Bürger die visumfreie Durchreise genießen können, bleibt bis zu 5 Tage gültig
1. Albanien 2. Algerien 3. Antigua und Barbuda 4. Bahamas 5. Bahrain 6. Barbados 7. Belize 8. Bhutan 9. China (einschließlich Hongkong) 10. Kolumbien 11. Costa Rica 12. Dominica 13. Dominikanische Republik 14. Ecuador 15. Äquatorialguinea 16. Fidschi 17. Gabun 18. Grenada 19. Guatemala 20. Guyana 21. Honduras 22. Indien 23. Jamaika 24. Kuwait 25. Libanon 26. Mazedonien 27. Malediven |
28. Mauritius 29. Mexiko 30. Marokko 31. Nauru 32. Oman 33. Palau 34. Panama 35. Peru 36. Philippinen 37. Katar 38. St. Kitts und Nevis 39. St. Lucia 40. St. Vincent und die Grenadinen 41. Saudi-Arabien 42. Seychellen 43. Südafrika 44. Sri Lanka 45. Suriname 46. Thailand 47. Trinidad und Tobago 48. Tunesische Republik 49. Turkmenistan 50. Vereinigte Arabische Emirate 51. Uruguay 52. USA 53. Venezuela 54. Vietnam |
Hinweis: Für die Registrierung und Verlängerung des Visums nach Usbekistan können Sie die Dienste der Abteilung für diplomatischen Dienst des Außenministeriums der Republik Usbekistan in Anspruch nehmen.