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Visa Unterstützung für Usbekistan

Usbekistan Visa Unterstützung
Einladungsschreiben und Visa Unterstützung für Usbekistan.

Verfahren zur Erlangung der Visa-Unterstützung und Einladungsschreiben für Usbekistan kann man leicht mit Unsere Agentur erwerben.

Alle Touristen, die in Usbekistan ankommen, müssen ein gültiges Visum ausser (Siehe unten)* und Reisedokumente haben.

Nach der Gesetzgebung der Republik Usbekistan dürfen ausländische Staatsangehörige und Staatenlose nur mit einem Einreisevisum nach Usbekistan einreisen oder das Gebiet durchqueren. Ausländische Staatsbürger und Staatenlose können bei den diplomatischen Vertretungen und konsularischen Vertretungen der Republik Usbekistan im Ausland Visa auf der Grundlage der Visaunterstützung (Bestätigung des Außenministeriums der Republik Usbekistan) erhalten.

Die Visaunterstützung wird auf Antrag der einladenden Organisation, Firma und Personen erteilt, die ihren ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz in Usbekistan haben und beim Außenministerium der Republik Usbekistan eingereicht wurden.

Visum
Seit 15. Januar 2019 benötigen deutsche Staatsangehörige für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum mehr. Nach Informationen der usbekischen Botschaft in Berlin gilt dies unabhängig vom Reisezweck. Für einen längeren Aufenthalt muss bei der zuständigen usbekischen Auslandsvertretung ein Visum beantragt werden.

Eine Visumserteilung am Flughafen Taschkent ist bei der Einreise nur im Ausnahmefall bei denjenigen Reisenden möglich, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem Usbekistan keine Auslandsvertretung unterhält.

Es wird dringend empfohlen, den visierten Pass hinsichtlich der korrekten Visakategorie und der Zahl der möglichen Einreisen zu überprüfen, da es nicht möglich ist, das Visum nachträglich in Usbekistan zu ändern.
Bereits minimale Überschreitungen gültiger Visa ohne rechtzeitige Verlängerung in Form eines Ausreisevisums können zur Einbehaltung des Reisepasses unter erheblichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und zur Ausweisung führen. Im Regelfall wird eine hohe Geldstrafe verhängt, und es muss mit einem Verbot der erneuten Einreise gerechnet werden.

Liste der erforderlichen Dokumente, um Ausländer von Organisationen und Unternehmen einzuladen:

- Visumantrag auf Kopfschreiben von Organisationen und Unternehmen;
- E-Form der Website evisa.mfa.uz;
- Kopien der Pässe der eingeladenen Person, des Leiters der Organisation, der befugten Person der Organisation, die Dokumente einzureichen;
- Kopien von Dokumenten der Organisation (Lizenz, Zertifikat usw.);
- Kopien von Aufträgen an den Leiter und die befugte Person;
- Kopie der Vollmacht für die befugte Person;
- Für das Einreisevisum am Flughafen "Taschkent" sollten Kopien der Tickets zur Verfügung gestellt werden;
- Arbeitsbescheinigung der eingeladenen Person.

Liste der erforderlichen Dokumente, um Ausländer nach Personen einzuladen:

- Visumantragsformular;
- E-Form der Website evisa.mfa.uz;
- Kopien der Pässe der eingeladenen und der einladenden Person;
- Eine originelle Einladung der Behörden für innere Angelegenheiten Usbekistans;
- Kopien von Dokumenten, die die Beziehung zwischen der eingeladenen und der einladenden Person bestätigen;
- Für das Einreisevisum am Flughafen "Taschkent" sollten Kopien der Tickets zur Verfügung gestellt werden.

Die Bearbeitung des Visumantrags dauert bis zu 10 Werktage, wenn die Dokumente aufgrund der festgelegten Bestellung eingereicht wurden.

Zur Beantragung des Visums müssen ausländische Staatsbürger und Staatenlose der diplomatischen Vertretung oder konsularischen Vertretung Usbekistans im Ausland folgende Unterlagen vorlegen:

Reisepass oder Dokument eines Staatenlosen, dessen Ablaufdatum die Gültigkeitsdauer des Visums von mindestens 3 Monaten überschreiten muss;

  1. - 2 Kopien des ordnungsgemäß ausgefüllten Visumantragsformulars;
  2. - 2 farbige Passfotos.

Für ein Transitvisum müssen ausländische Staatsbürger und Staatenlose zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten ein Visum des Endbestimmungslandes und Reisedokumente mit bestätigtem Abreisedatum aus Usbekistan besitzen. In diesem Fall dauert die Bearbeitung des Visumantrags 3 Werktage.

Ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die aus Ländern kommen, in denen es keine diplomatische Vertretung oder konsularische Vertretung der Republik Usbekistan gibt, können bei ihrer Ankunft in der Visaabteilung des Außenministeriums der Republik Usbekistan am internationalen Flughafen Taschkent ein Visum beantragen. In diesem Fall muss die einladende natürliche oder juristische Person in Usbekistan rechtzeitig beim Außenministerium der Republik Usbekistan einen Antrag stellen, eine Visumbestätigung (Stempel) der Visaabteilung der Konsularabteilung erhalten und an die eingeladene Person weiterleiten Person. Diese Bestätigung sollte von der eingeladenen Person beim Kauf eines Flugtickets und bei der Passkontrolle vorgelegt werden. Das Visum wird auf der Grundlage der Ankunft in der Visaabteilung des Außenministeriums der Republik Usbekistan am internationalen Flughafen Taschkent ausgestellt .

In den Rechtsvorschriften der Republik Usbekistan sind die folgenden Konsulargebühren für die Erteilung von Visa festgelegt:

a) Für Visa für die einmalige Einreise:

· Bis zu 7 Tagen - $ 40;
· Bis zu 15 Tagen - $ 50;
· Bis zu 30 Tagen - 60 US-Dollar;
· Bis zu 3 Monaten - $ 80;
· Bis zu 6 Monaten - 120 USD;
· Bis zu 1 Jahr - 160 USD.

Hinweis: Für jede weitere Teilnahme erhöht sich die Gebühr um 10 USD.

b) Für Mehrfachvisa:

· Bis zu 6 Monaten - 150 USD;
· Bis zu 1 Jahr - 250 USD.

c) Für Transitvisa:

· Bis zu 72 Stunden - 40 US-Dollar;
· Transitvisum für die doppelte Einreise - 50 USD.

d) Für Gruppenvisa (Gruppen müssen aus mehr als 5 Personen ohne Kinder unter 16 Jahren bestehen):

· Bis zu 15 Tagen - 15 USD pro Person;
· Bis zu 30 Tage - 25 USD pro Person.

Mit Ausnahme dieser Gebühren werden auch die Gebühren für die Erstattung der tatsächlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Erteilung des Visums (Verwaltungsgebühren) gezahlt. Die Höhe dieser Gebühren hängt vom Ort der Visaerteilung ab (unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers).

Hinweis: Für die Bürger der Länder, die entsprechende bilaterale Abkommen mit Usbekistan geschlossen haben, kann ein anderes Verfahren für die Erteilung von Einreisevisa angewendet werden.

Visa-Vorschfiften für einige Länder
1. Mit Kirgisistan (bis zu 60 Tagen), Tadschikistan (bis zu 30 Tagen), Aserbaidschan, Armenien, Weißrussland, Georgien, Kasachstan, Moldau, Russland und der Ukraine wurde ein bilaterales visumfreies Regime eingeführt.

2. Für Bürger der Australischen Union, der Österreichischen Republik, der Argentinischen Republik, Bosnien und Herzegowinas, des Vatikans, des Großherzogtums Luxemburg, Ungarns, des Staates Brunei Darussalam, der Griechischen Republik, Israels, Indonesiens, Island, Italienische Republik, Kanada, Fürstentum Andorra, Liechtenstein, Fürstentum Monaco, Königreich Belgien, Königreich Dänemark, Königreich Spanien, Königreich Niederlande, Königreich Norwegen, Königreich Schweden, Republik von Lettland, der Republik Litauen, Malaysia, der Mongolei, Neuseeland, Portugal, der Republik Bulgarien, der Republik Zypern, der Republik Korea, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik San Marino, der Republik Serbien, der Republik Singapur Slowenien, Republik Kroatien, Republik Chile, Rumänien, Slowakische Republik, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Republik Türkei, Föderative Republik Brasilien, Bundesrepublik Deutschland, Finnland Republik, Französische Republik, Montenegro, Tschechische Republik, Schweiz, Republik Estland, Japan. und Irlands wird eine visumfreie Regelung für einen Zeitraum von 30 Tagen eingeführt. 

Das Visumfreiheitssystem gilt für Staatsangehörige dieser Länder, die Inhaber von Pässen aller Kategorien (Diplomaten-, Dienst- und Zivilpässe) sind, die planen, die Republik Usbekistan für bis zu 30 Tage zu besuchen, unabhängig vom Zweck ihrer Reise. Um in das Land einreisen zu können, muss eine Person über einen gültigen nationalen Pass oder ein anderes Ersatzdokument verfügen, das für Reisen ins Ausland verwendet wird.

Die visumfreie Regelung gilt nicht für Staatenlose, die ihren ständigen Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieser Länder haben.

Dementsprechend gilt die visumfreie Regelung 30 Tage ab dem Datum der Einreise nach Usbekistan. Vor Ablauf der 30-tägigen visumfreien Aufenthaltsdauer muss ein ausländischer Staatsbürger die Republik Usbekistan verlassen. Das Überschreiten des 30-tägigen visumfreien Aufenthalts wird als Verstoß gegen die Aufenthaltsregeln ausländischer Staatsbürger in der Republik Usbekistan anerkannt.

Wenn ein ausländischer Staatsbürger länger als 30 Tage in Usbekistan bleiben muss, muss er dementsprechend ein Einreisevisum für die Republik Usbekistan gemäß dem festgelegten Verfahren beantragen, das dem Zweck seiner Reise entspricht.

3. Visafreie Einreise in die Republik Usbekistan für ausländische Staatsangehörige bis 16 Jahre mit biometrischem Reisedokument. In diesem Fall müssen sie von gesetzlichen Vertretern begleitet werden und können sich für die Dauer des Visums der Begleitperson in Usbekistan aufhalten, jedoch nicht länger als neunzig Tage nach dem Datum der Einreise in das Land.

4. Mit China, Ungarn, Tadschikistan und Turkmenistan (bis zu 30 Tage), Vietnam und der Republik Korea (bis zu 60 Tage), Brasilien, Lettland, Polen, Rumänien, Singapur, der Slowakei und Estland wird eine Regelung ohne Visum eingeführt , Kuwait und die Türkei (bis zu 90 Tage). Staatsangehörige dieser Länder, die im Besitz eines Diplomatenpasses sind und als Mitarbeiter von diplomatischen Vertretungen oder Konsulaten ihres Landes im Hoheitsgebiet Usbekistans zugelassen sind, sowie deren Familienangehörige haben das Recht, während des gesamten Zeitraums von 12 Monaten ohne Visum einzureisen und zu bleiben Arbeit.

5. Einführung des Systems zur Erteilung elektronischer Einreisevisa für ausländische Staatsbürger (e-visa.gov.uz), das das Verfahren zur Erteilung von Visa vereinfacht hat (Liste der Länder in Anhang 1);

Ab dem 15. März 2019 wurde ein neues System für elektronische Einreisevisa mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen eingeführt:

- doppelte Einreise mit einer Konsulargebühr von 35 USD;

- Mehrfachnennung mit einer Konsulargebühr von 50 USD.

6. Einführung eines neuen visumfreien Kurzzeittransits in die Republik Usbekistan für einen Zeitraum von fünf Tagen für Staatsangehörige mehrerer Länder (Liste der Länder in Anhang 2). In diesem Fall müssen die Ausländer die internationalen Flughäfen Usbekistans passieren und dem Grenzbeamten nachweisen, dass sie ein Flugticket der nationalen Fluggesellschaft „Uzbekistan Airways“ in ein Drittland besitzen. Dieses Verfahren gilt für Transitpassagiere, die die Sehenswürdigkeiten von Usbekistan erkunden möchten.

7. Usbekistan und Japan stellen Visa ohne Konsulargebühren auf gegenseitiger Basis aus

Anhang 1.
Die Liste der Länder, deren Bürger ein vereinfachtes Verfahren für die Ausstellung von Touristenvisa in Anspruch nehmen können, finden Sie unter „e-visa.gov.uz“.

1. Albanien
2. Algerien
3. Angola
4. Antigua und Barbuda
5. Bahamas
6. Bahrain
7. Bangladesch
8. Barbados
9. Belize
10. Bolivien
11. Butan
12. Kambodscha
13. Kamerun
14. Kap Verde
15. China
16. Kolumbien
17. Commonwealth von Dominica
18. Costa Rica
19. Elfenbeinküste
20. Kuba
21. Dominicana
22. Ecuador
23. Ägypten
24. El Salvador
25. Fidschi
26. Gabun
27. Ghana
28. Grenada
29. Guatemala
30. Guyana
31. Honduras
32. Indien
33. Jamaika
34. Jordanien
35. Kiribati
36. Korea, Republik
37. Kuwait
38. Laos
39. Libanon
40. Mazedonien
41. Malediven
42. Marshallinseln
43. Mauritius
44. Mexiko
45. Mikronesien
46. ​​Marokko
47. Nauru
48. Nepal
49. Nicaragua
50. Oman
51. Palau
52. Panama
53. Paraguay
54. Peru
55. Philippinen
56. Katar
57. St. Kitts und Nevis
58. St. Lucia
59. St. Vincent und die Grenadinen
60. Samoa
61. Saudi-Arabien
62. Senegal
63. Seychellen
64. Salomonen
65. Sri Lanka
66. Suriname
67. Thailand
68. Tonga
69. Trinidad und Tobago
70. Tunesien
71. Vereinigte Arabische Emirate
72. Uruguay
73. USA
74. Vanuatu
75. Venezuela
76. Vietnam

Hinweis: Falls erforderlich, kann das Außenministerium der Republik Usbekistan für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen Beschränkungen für die Erteilung eines elektronischen Einreisevisums für ausländische Staatsbürger festlegen.

Anhang 2.
Die Liste der Länder, deren Bürger die visumfreie Durchreise genießen können, bleibt bis zu 5 Tage gültig

1. Albanien
2. Algerien
3. Antigua und Barbuda
4. Bahamas
5. Bahrain
6. Barbados
7. Belize
8. Bhutan
9. China (einschließlich Hongkong)
10. Kolumbien
11. Costa Rica
12. Dominica
13. Dominikanische Republik
14. Ecuador
15. Äquatorialguinea
16. Fidschi
17. Gabun
18. Grenada
19. Guatemala
20. Guyana
21. Honduras
22. Indien
23. Jamaika
24. Kuwait
25. Libanon
26. Mazedonien
27. Malediven
28. Mauritius
29. Mexiko
30. Marokko
31. Nauru
32. Oman
33. Palau
34. Panama
35. Peru
36. Philippinen
37. Katar
38. St. Kitts und Nevis
39. St. Lucia
40. St. Vincent und die Grenadinen
41. Saudi-Arabien
42. Seychellen
43. Südafrika
44. Sri Lanka
45. Suriname
46. ​​Thailand
47. Trinidad und Tobago
48. Tunesische Republik
49. Turkmenistan
50. Vereinigte Arabische Emirate
51. Uruguay
52. USA
53. Venezuela
54. Vietnam

Hinweis: Für die Registrierung und Verlängerung des Visums nach Usbekistan können Sie die Dienste der Abteilung für diplomatischen Dienst des Außenministeriums der Republik Usbekistan in Anspruch nehmen.